Mann mus nicht unbedingt eine Pflegestufe haben um die zusatzliche Betreungsleistungen zu beziehn.
Wer hat Anspruch auf zusatzliche Betreuungsleistungen?Ist der Pflegebedurftige in seiner Alltagskompetenzerheblich eingeschrankt, z.B. bei demenzbedingten Ausfallen, geistigerBehinderung oder psychischer Erkrankungen, kann er dafur zusatzlicheBetreuungsleistungen erhalten.
In Abhangigkeit des Schweregrades der Fahigkeitsstorungen, konnen bis zu 100,- ? Grundbetrag oder ein erhohter Betrag bis zu 200,- ? monatlich gezahlt werden, also maximal 2.400,- ? pro Jahr.
Wichtig! Anspruchsberechtigt sind auch Betreuungsbedurftige, die nochkeine Pflegestufe haben. Diese werden dannpraktisch derPflegestufe 0 zugeordnet.
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