Beispiel 1
Das KFZ wurde auf das behinderte Kind wegen KFZ-Steuerbefreiung zugelassen:
Hier hat man dem Amt bereits schriftlich mitgeteilt, da? das Fahrzeug nicht mehr zur Beforderung von Gutern oder durch andere Personen zu Fahrten benutzt werden, die nicht im Zusammenhang mit der Fortbewegung oder der Haushaltsfuhrung des Behinderten stehen.
In der Regel reicht dem Finanzamt aus, wenn man die 15 000 km/0,30 Euro (Stand 2004) „glaubhaft“ macht. Das kann man z. Bsp. mit KFZ-Rechnungen oder TUV-Bescheinigungen bei denen der KM-Stand eingetragen wurde. Mit einer Hochrechnung auf 12 Monate sind so die gefahrenen KM glaubhaft gemacht. Man sollte allerdings nicht mehr ansetzen als tatsachlich im Jahr gefahren wurden.
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