Hier noch eine Auswirkung auf die Einkommensteuererklarung:
Hier konnen namlich bis zu 4.500,00 Euro (bei GdB 100% H) angesetzt werden.
Fahrtkosten behinderter Menschen konnen im Rahmen der Angemessenheit neben den Pauschbetragen nur wie folgt berucksichtigt werden
Bei au?ergewohnlich gehbehinderten (Merkzeichen aG), blinden (Merkzeichen Bl) und hilflosen (Merkzeichen H) Menschen:
In den Grenzen der Angemessenheit durfen nicht nur die Aufwendungen fur durch die Behinderung veranlasste unvermeidbare Fahrten, sondern auch fur Freizeit-, Erholungs- und Besuchsfahrten abgezogen werden. Die tatsachliche Fahrleistung ist nachzuweisen oder glaubhaft zu machen. Eine Fahrleistung von mehr als 15 000 km im Jahr liegt in aller Regel nicht mehr im Rahmen des Angemessenen. ...
Ein hoherer Aufwand als 0,30 Euro/Km gilt grundsatzlich als unangemessen und darf deshalb nicht berucksichtigt werden..
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